Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Grundsicherungsträger oder zumindest darauf, Verhandlungen über eine Eingliederungsvereinbarung zu führen sowie ihm einen persönlichen Ansprechpartner zu benennen. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 4 AS 13/09 R am 22. September 2009 entschieden. Der Kläger bezieht seit Februar 2005 Leistungen nach [...]
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